Wie man ein Problem meldet
Wie man ein Problem meldet
CTP ist bestrebt, seine Geschäfte nach ethischen Grundsätzen und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften zu führen.
Als Teil dieser Bemühungen unterhält CTP einen vertraulichen, anonymen Whistleblowing-Kanal. Über diesen Kanal können CTP-Führungskräfte, CTP-Mitarbeiter und Dritte Beschwerden oder Bedenken bezüglich der Nichteinhaltung unserer Verhaltenskodex der Fraktionund ethischen Standards, um betrügerisches Verhalten zu melden oder sich in Compliance-Fragen beraten zu lassen.
Der Whistleblowing-Kanal ist anonym. Die Angabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten wird jedoch dazu beitragen, gegebenenfalls weitere Details zu erhalten und die Untersuchung zu verbessern. CTP verpflichtet sich, die Hinweisgeber, die in gutem Glauben Meldungen machen, vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen. Alle Whistleblower werden mit Respekt, Würde und Vertraulichkeit behandelt.
Alle Anliegen, die über diesen Kanal vorgebracht werden, werden fair, ordnungsgemäß und ohne unangemessene Verzögerung behandelt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Whistleblower-Politik der Gruppe.
Beschwerden (auch zu ESG-Angelegenheiten) können eingereicht werden bei compliance@ctp.eu.
Jeder Missbrauch des Whistleblowing-Systems wird gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften geahndet. Der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen gilt nicht für Personen, die eine Meldung machen, ohne berechtigte Gründe für die Annahme zu haben, dass sie auf wahrheitsgemäßen Informationen beruht (als "wissentlich falsche Meldung" bezeichnet).
CTP Invest, spol. s.r.o.
AML- und Compliance-Beauftragter der Gruppe
Národní 135/14, 110 00 Prag, Tschechische Republik
https://www.report.faceup.com/en/
(Kennwort FACEUP)
Jedes eingereichte Anliegen unterliegt einer ordnungsgemäße Beurteilung der Gründe für die Meldung durch die verantwortliche Person (siehe unten). Es werden entsprechende Maßnahmen ergriffen als Reaktion auf berechtigte Meldungen um eine illegale Situation zu korrigieren oder zu verhindern nach dem eingereichten Anliegen. Die Verantwortliche wird auf Grundlage der Erkenntnisse geeignete Korrekturmaßnahmen vorschlagen.
Das interne Whistleblowing-System ist der empfohlene erste Schritt für Whistleblower. Wenn das interne Einreichen eines Anliegens das Problem nicht löst oder wenn Vergeltungsmaßnahmen befürchtet werden, sind Whistleblower berechtigt, ihre Bedenken zu eskalieren. Dies ist zulässig, wenn die lokale Gesetzgebung es unterstützt oder wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine unmittelbare oder eindeutige Bedrohung der inneren Ordnung, Sicherheit, des Lebens, der Gesundheit, der Umwelt oder eines anderen öffentlichen Interesses vorliegt oder wenn potenziell irreversible Schäden vorliegen. Die Eskalation kann darin bestehen, das Problem wie unten beschrieben an eine höhere Behörde weiterzuleiten oder es öffentlich zu machen, insbesondere wenn das Risiko von Vergeltungsmaßnahmen hoch ist oder die Integrität des Untersuchungsprozesses gefährdet sein könnte.
Hinweis: Die Regeln unterliegen der jeweiligen Gesetzgebung der jeweiligen Gerichtsbarkeit. Missbrauch wird gemäß der Gesetzgebung der jeweiligen Gerichtsbarkeit geahndet.
Land | Verantwortliche |
Österreich | Alen Stosic |
Bulgarien | Ivaylo Toniev Todorov |
Tschechische Republik | Rohia Hakimová |
Deutschland | Alen Stosic |
Ungarn | Ferenc Gondi |
Polen | Katarzyna Karczewska und Maria Ciechomska |
Serbien | Dragana Djordjevic |
Slowakei | Michal Kopper |
Rumänien | Eleonora Amariutei |
Die Niederlande | Rohia Hakimová (vorübergehend) |
Gruppenebene | Rohia Hakimová |
*Passwort / parola / heslo / passwort / jelszó / wachtwoord / hasło / lozinka: GESICHT NACH OBEN
Land | Höhere Autorität |
Österreich | Bundesamt für Korruptionsprävention und -bekämpfung (BAK) – Der Internetauftritt der Geschäftsstelle sowie die personelle Besetzung werden vorbereitet. |
Bulgarien | Kommission für den Schutz personenbezogener Daten |
Tschechische Republik | Justizministerium |
Deutschland | BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
Ungarn | Integritätsbehörde |
Polen | Der nationale Ombudsmann in Polen |
Serbien | Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Mitarbeitende Unregelmäßigkeiten extern melden. Der nationale Ombudsmann in Serbien |
Slowakei | Whistleblower-Schutzstelle |
Rumänien | Nationale Integritätsagentur (Agenția Națională de Integritate) |
Die Niederlande | Niederländische Whistleblower-Behörde (Huis Voor Klokkenluiders) |